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Ausländerregelung verstößt gegen Europarecht
DBB-Rechtsausschuss erklärt Ausländerregelungen für nichtig
Der DBB-Rechtsauschuss hat im Normenkontrollverfahren am 20. Juli 2010 entschieden, dass die vom Bundestag des Deutschen Basketball-Bundes (DBB) beschlossenen Ausländerregelungen vom 28. Mai 2006 und vom 30. Mai 2010 nichtig sind.
Im Jahr 2006 wurde beschlossen, dass in der Spielzeit 2007/2008 drei Ausländer in der 1. Regionalliga eingesetzt werden durften und die Begrenzung ab der Spielzeit 2008/2009 auf zwei ausländische Spieler reduziert wurde. Auf dem diesjährigen Bundestag wurde die Begrenzung auf zwei ausländische Spieler auf alle (männliche und weibliche) Regionalligen des DBB ausgeweitet.

Der Rechtsausschuss begründet, dass diese Regelungen gegen geltendes EU-Recht verstießen, da sie auch nichtdeutsche EU-Bürger vom Spielbetrieb ausschlössen – diese also diskriminiere. Nach ständiger EU-Rechtsprechung müssten Sportverbände und ihre Satzungen die grundlegenden Rechte des EU-Vertrags und speziell das Prinzip der Nicht-Diskriminierung auf Grundlage der Nationalität respektieren.

Das Argument des DBB, die diskriminierenden Regelungen dienten der Nachwuchsförderung deutscher Spieler, ließ der Rechtsausschuss ausdrücklich nicht gelten. Wenn es sich - so die Argumentation des DBB - bei den Regionalligen ausschließlich um Freizeit- und Amateursport handele, so sei nicht nachzuvollziehen, dass sich ein in einer Freizeitliga aktiver Spieler überhaupt für einen späteren Einsatz in der Nationalmannschaft qualifizieren könne.

Gegen diese Entscheidung ist ein verbandsinternes Rechtsmittel nicht gegeben.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Jürgen Henke.
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Kategorie: Allgemein